Richtlinien: Prädikat-Stute Zucht

Der Titel Prädikatstute-ZE (Zucht-Elite) soll diejenigen Stuten auszeichnen, die aufgrund ihrer Herkunft, Qualität. Eigenleistung und besonders durch die sportlichen und züchterischen Leistungen der Nachkommen eine besondere Stellung innerhalb der Population des Zweibrücker-Reitpferdes einnehmen.

Für die Vergabe des Titels Prädikatstute ZE können sich alle in der Hauptabteilung des Zuchtbuches eingetragenen Stuten bewerben, die mindestens 3 Fohlen aufweisen können Der Titel Prädikatstute ZE wird in den Pferdepaß eingetragen. Die ausgezeichneten Stuten werden jährlich veröffentlicht. Der Titel Prädikatstute ZE muß vom Eigentümer/Besitzer beantragt werden.

Bei Erreichen von mindestens 100 Punkten im nachfolgend näher beschriebenen Punktesystem, wobei maximal 20 Punkte im Bereich Exterieurbewertung und maximal 20 Punkte im Bereich Eigenleistung Sport gewertet werden, kann der Titel Prädikatstute Z vergeben werden.

1. Exterieurbewertung 
1.1. Eintragungsergebnis > 49 Punkte 5 Punkte
1.2. Elitestutenschauprämierung (Zulassung und Teilnahme) 5 Punkte
1.3. Bezirksstutenschauprämierung (1a oder 1b Prämierung) 5 Punkte
1.4. Verbandsstutenschauprämierung (1a oder 1b Prämierung) 5 Punkte
1.4. Bundesstutenschau (Nominierung und Teilnahme) 5 Punkte
2. Eigenleistung Sport 
2.1. Stutenleistungsprüfung (Mindestnote 7,2)  5 Punkte
2.2. 3 L-Platzierungen an 1. bis 5. Stelle in Dressurpferde oder Dressurprüfungen 5 Punkte
2.3. 3 L-Platzierungen an 1. bis 5. Stelle in Springpferde oder Springprüfungen 5 Punkte
2.4. 3 L Platzierungen in Vielseitigkeitsprüfungen    5 Punkte
2.5. 3 S-Platzierungen an 1. bis 5. Stelle in Dressur- oder Springprüfungen 5 Punkte
2.6. 3 M-Platzierungen in Vielseitigkeitsprüfungen 5 Punkte
3. Zuchtleistung
3.1. je Fohlen (7 Tage)  5 Punkte
3.2     je eingetragene Tochter  
3.2.1 Hauptstutbuch  5 Punkte
3.2.2 Verbandsprämienstute  10 Punkte
3.2.3 Staatsprämienstute    15 Punkte
3.3. je gekörter Sohn    15 Punkte
3.3.1. zusätzlich: je gekörter Sohn, der den 30-Tage-Test mit einer Mindestnote von 7,5 abgelegt hat. 5 Punkte
3.3.2. zusätzlich: je gekörter Sohn, der den 70-Tage-Test mit einem Index von 100 Punkten bis 120 Punkten abgelegt hat 5 Punkte
3.3.3. zusätzlich: je gekörter Sohn, der den 70-Tage-Test mit einem Index von 120 Punkten und mehr abgelegt hat 10 Punkte
3.5.   je Nachkomme, der sich für das Bundeschampionat qualifiziert hat und teilgenommen hat 10 Punkte
3.6. je Nachkomme, der sich für das Finale des Bundeschampionats qualifiziert hat, erhält weitere 10 Punkte
3.7. je Nachkomme, der in Turnierprüfungen der Klassen L /M mind. eine Platzierung aufweist 5 Punkte
3.8. je Nachkomme, der in Turnierprüfungen der Klasse S mind. 1 Platzierung aufweist 10 Punkte

 

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