Notfall-Transponder für Fohlen
Bisher war es Tierärzten rein rechtlich nicht möglich, ein krankes Fohlen, das noch keinen Equidenpass hatte, mit Wirkstoffen der Positivliste, die für Lebensmittel liefernde Equiden unter Einhaltung einer generellen Wartezeit von 6 Monaten geschaffen wurde, zu behandeln. Ebenso konnten Wirkstoffe, die zum Ausschluss aus der Lebensmittelkette führen, bei einem Fohlen ohne Equidenpass nicht eingesetzt werden, da der Status „nicht zur Schlachtung für den menschlichen Verzehr bestimmt“ nicht dokumentiert werden konnte. Mit Einführung der Notfalltransponder für Fohlen hat sich die Situation nunmehr geändert und bessere Behandlungsmöglichkeiten eröffnet. Das Ministerium für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten Rheinland-Pfalz hat den Pferdezuchtverband Rheinland-Pfalz-Saar e.V. beauftragt Notfall-Transponder-Sets an berechtigte Tierarztpraxen/Kliniken (HIT Betriebstyp 55) in Rheinland-Pfalz zu versenden. Diese Notfall-Transponder sind ausschließlich nur für diesen Zweck vorgesehen. Sie dürfen nicht für die Kennzeichnung anderer Fohlen, Pferde oder anderer Tiere benutzt werden.
H.-W. Kusserow
Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz
H.-W. Kusserow
Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz
Kurz-Information Notfalltransponder
Ausführliche Informationen Notfalltransponder mit Ablaufchema (insbesondere für Tierärzte)
Ausführliche Informationen Notfalltransponder mit Ablaufchema (insbesondere für Tierärzte)
Notfall-Set - Bestellformular
Infoblatt Equidenpass
Infoblatt Equidenpass