Der PRPS informiert:

Notfall-Transponder für Fohlen
Header PRPSAb 2018 können Tierärzte Fohlen mit Notfall-Transpondern kennzeichnen und direkt über die HI-Tier-Datenbank die erforderlichen Informationen zur Behandlung hinterlegen. Die hinterlegten Informationen werden von der Pass ausstellenden Stelle, dem Pferdezuchtverband Rheinland-Pfalz-Saar e.V., beim Druck des Equidenpasses berücksichtigt.

Bisher war es Tierärzten rein rechtlich nicht möglich, ein krankes Fohlen, das noch keinen Equidenpass hatte, mit Wirkstoffen der Positivliste, die für Lebensmittel liefernde Equiden unter Einhaltung einer generellen Wartezeit von 6 Monaten geschaffen wurde, zu behandeln. Ebenso konnten Wirkstoffe, die zum Ausschluss aus der Lebensmittelkette führen, bei einem Fohlen ohne Equidenpass nicht eingesetzt werden, da der Status „nicht zur Schlachtung für den menschlichen Verzehr bestimmt“ nicht dokumentiert werden konnte. Mit Einführung der Notfalltransponder für Fohlen hat sich die Situation nunmehr geändert und bessere Behandlungsmöglichkeiten eröffnet. Das Ministerium für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten Rheinland-Pfalz hat den Pferdezuchtverband Rheinland-Pfalz-Saar e.V. beauftragt Notfall-Transponder-Sets an berechtigte Tierarztpraxen/Kliniken (HIT Betriebstyp 55) in Rheinland-Pfalz zu versenden. Diese Notfall-Transponder sind ausschließlich nur für diesen Zweck vorgesehen. Sie dürfen nicht für die Kennzeichnung anderer Fohlen, Pferde oder anderer Tiere benutzt werden.

H.-W. Kusserow
Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz

Notfall-Set - Bestellformular
Infoblatt Equidenpass
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